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Sawadee Kap Willkommen Welcome
beim Königlich Thailändischen Honorargeneralkonsulat für Bayern und Sachsen
Mit unserem Internet-Auftritt bieten wir Ihnen unter anderem Informationen zum Königreich Thailand, zu Visabestimmungen sowie zu Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden.
Visumantrag
Muster und Merkblatt (Download als PDF) Das Konsulat hat an folgenden Tagen geschlossen:
- Pfingstmontag, 20.05.2013
- Donnerstag, 30.05.2013 (Fronleichnam) und Freitag, 31.05.2013
Das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt bietet regelmäßig in verschiedenen Städten in seinem Konsularbezirk den mobilen Konsular-Service an.
Der mobile Konsular-Service in München findet am Samstag, 08. Juni 2013 statt und umfasst:
Weitere Informationen finden Sie unter: www.thaigeneralkonsulat.de/mobil/index_de.html
Wichtige allgemeine Informationen:
- Die Beantragung von Visa kann frühestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
- Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu 30 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten.
Vorausgesetzt ist jedoch ein bestätigter Weiter- oder Rückflug innerhalb dieser Zeit.
Inhaber eines Standby-Tickets sind immer visapflichtig.
- Passangelegenheiten
thailändischer Staatsangehöriger können nur direkt bearbeitet werden bei der
Königlich Thailändischen Botschaft, Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin, Tel.: +49-30-794-810 oder beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat, Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt, Tel.: +49-69-698 68-205
Adressen und Öffnungszeiten:
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat München Prinzenstraße 13 80639 München Tel. +49-89-1689788 Fax +49-89-13071-381
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Dresden Friedrichstr. 29 01067 Dresden Tel. +49-351-4986261 Fax +49-351-4986214
Öffnungszeiten in München und Dresden: Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
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